$GLOBALS['TL_CONFIG']['displayErrors'] = true; Häufig gestellte Fragen - Gesamtelternbeirat Karlsruher Kindertageseinrichtungen
Schließtage

Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat am 26.09.2014 in seiner Sitzung eine Änderung der "Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen" verabschiedet.

     

Auf Seite 7 dieser Richtlinie steht wörtlich:

     

"Die Schließtage dürfen 30 Tage im Jahr nicht überschreiten. Zu den Schließtagen zählen auch die pädagogischen Tage und Fortbildungstage, in denen die Einrichtung geschlossen hat."

     

Die Träger müssen sich bei entsprechender Förderung durch die Stadt Karlsruhe (die derzeit 88% der Personalkosten trägt) auch danach richten.

Wer ist die KVJS?

Die KVJS = Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg ist eine Landesbehörde, die für die Erteilung von Betriebserlaubnissen von Kindertagesstätten zuständig ist.

Auf den Webseiten der KVJS finden sich eine Reihe informative Dokumente zu dem Thema.

Personalschlüssel

Der Personalschlüssel einer Kindergartengruppe ist abhängig vom Alter der zu betreuenden Kinder, von den Öffnungszeiten, den Randzeiten und damit der Gruppenzusammensetzung.

   

Der Mindestpersonalschlüssel ist durch die KVJS vorgegeben. Dieser richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben der KiTaVO.

   

Eine gute Übersicht über die Staffelung in Gruppen und Öffnungszeiten:

  

"Berechnungshilfe zum Personalbedarf in Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung der Rechtsverordnung über die verpflichtende Festlegung der personellen Ausstattung (KiTaVO)"

    

 

Als Berechnungshilfe ist die Excel-Tabelle von der KVJS sehr hilfreich:
"Excel-Berechnungshilfe"

    

Darüber hinaus werden die Personalkosten der einzelnen Träger der Karlsruher Kindertagesstätten über den Landeszuschuß hinaus gefördert. Dies ist in der Förderrichtlinie der Stadt Karlsruhe geregelt:
"Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen"

 

Datenschutz

Tatsächlich darf eine Kita- oder Hort-Leitung weder E-Mailadressen noch Telefonnummern oder sonstige Kontaktdaten der Eltern von Kindern aus der Einrichtung an den Elternbeirat weitergeben. Wir empfehlen gleich bei der Elternbeiratswahl eine Liste herumgehen zu lassen, bei der alle sich eintragen können. Alternativ könnte für die Zukunft ein Formular an die Kitaleitungen ausgegeben werden, damit Eltern gleich bei der Anmeldung sich für die Freigabe der Daten für den Elternbeirat bzw. untereinander entscheiden können.

Wir haben dazu ein Musterformular angewendet, das hier als pdf heruntergeladen werden kann:

Vorschlag_fuer_die_Datenweitergabe_von_Elternadressen

 

Randzeitenbetreuung durch Eltern

Wenn auf Grund von Personalmangel die Betreuung in gewohntem Umfang in einer Einrichtung nicht mehr möglich ist, werden häufig von den Kitaleitungen die Öffnungszeiten verkürzt und nur noch eine Betreuung in den Kernzeiten angeboten. 

Prinzipiell besteht die Möglichkeit, dass Eltern als zusätzliche Betreuungspersonen in den Randzeiten die Kita unterstützen. Versicherungsrechtliche Schwierigkeiten bestehen keine. Dennoch liegt die Entscheidung letztendlich bei der Kitaleitung, ob sie das Angebot der Eltern/ Elternbeiräte annehmen möchte oder eben nicht.